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   BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68   

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BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68 (https://dejure.org/1969,199)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1969 - VIII C 82.68 (https://dejure.org/1969,199)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1969 - VIII C 82.68 (https://dejure.org/1969,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf Zurückstellungsgründe gegenüber Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Unterbrechung der Ausbildung und spätere Übernahme des väterlichen Betriebes als möglicher Grund für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1969, 755
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64

    Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Zur Heilung von Verfahrensmängeln beim Erlaß des Einberufungsbescheids (Fortsetzung von BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] und 27, 295).

    In seinem Urteil BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - VII C 135/64] hat der seinerzeit auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß die mit dem Erlaß des Widerspruchsbescheids eintretende und nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpflG von der Erhebung der Anfechtungsklage unberührt bleibende Vollziehbarkeit des Musterungsbescheids zur Heilung des Verfahrens mangels führt, mit dem der vor Eintritt der Vollziehbarkeit ergangene Einberufungsbescheid zunächst behaftet war.

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Der erkennende Senat, der nach der geltenden Geschäftsverteilung nunmehr für Wehrpflichtsachen allein zuständig, ist, hat schon in seinem Urteil BVerwGE 27, 295 unter Fortsetzung der früheren Rechtsprechung die Heilbarkeit von Verfahrens mangeln beim Erlaß des Einberufungsbescheids grundsätzlich bejaht, soweit der den Verfahrensvorschriften zukommenden Schutzfunktion dadurch Rechnung getragen ist, daß der Mangel spätestens vor dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Einberufungszeitpunkt behoben worden ist.
  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 93.61

    Streit um die Ablehnung einer Aussagegenehmigung für einen Schiedsmann im

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 33.68

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Anordnung der sofortigen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Es kommt deshalb nicht mehr entscheidend darauf an, daß das Verwaltungsgericht in prozeßrechtlicher Hinsicht mit der Teilaufhebung des Musterungsbescheids der Sache nach eine - vom Kläger im vorliegenden Verfahren nicht beantragte - Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO über die Aufhebung der Vollziehung des im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung durch den Erlaß des Einberufungsbescheids bereits vollzogenen Musterungsbescheids getroffen hat und daß eine solche Entscheidung weder mit der Klage verfolgt werden noch im Urteilswege ergehen kann, sondern auf Antrag durch Beschluß in dem von § 80 Abs. 5 VwGO vorgesehenen Verfahren erlassen werden muß (vgl. dazuBeschluß vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 33.68 - [NJW 1969, 202 = DÖV 1969, 111 = DVBl. 1969, 269]).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Die Zurückstellung ist - wie der Senat zuletzt im Urteil BVerwGE 30, 281 ausgeführt hat - voraussetzungsgemäß nicht auf die Aufhebung, sondern nur auf einen einstweiligen Aufschub der Dienstleistung gerichtet.
  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Zu einer Unterbrechung eines "weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes" im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG hätte die Einberufung andererseits nur geführt, wenn der Kläger bei seinem Studium schon mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit erreicht gehabt hätte (BVerwGE 10, 250 und 23, 100;Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37/38.67 -).
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 169.64

    Materielle Gleichsetzung des Begehrens auf Zurückstellung vom Wehrdienst mit dem

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
  • BVerwG, 09.09.1968 - VIII B 71.68

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
    VIII B 71.68 - ausgeführt hat, ist bei diesem Sachverhalt keiner der besonderen Tatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG erfüllt.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 137.65
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 45.63

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst -

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt waren, als der Einberufungsbescheid erging, oder ob ihr Fehlen durch nachträglichen Eintritt geheilt werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755]), kann hier unbeantwortet bleiben; denn der Einberufungsbescheid verletzt § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV.

    Er hat jedoch in BVerwGE 27, 295 und im Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß nur solche Verfahrensmängel heilbar sind, deren Folgen vor dem Gestellungszeitpunkt beseitigt werden können.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Der Einberufungsbescheid beruhte vielmehr in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid erhielt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), auf einem damals vollziehbaren Musterungsbescheid, der seinerseits durch den Erlaß des Einberufungsbescheids vollzogen worden war (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 -).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Durch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage (BVerwG VIII C 82.68) ist die Klage unter Aufhebung des angefochtenen Urteils abgewiesen worden.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Tatbestandliche Voraussetzung der Vorschrift ist, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, die Unmöglichkeit, eine Ersatzkraft in wirtschaftlich zumutbarer Weise zu gewinnen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [= BWV 1970, 284 = DÖV 1969, 755] mit weiterer Rechtsprechung, ferner Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [BWV 1970, 139]).
  • BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71

    Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Deshalb würde ein die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren können (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 -).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 87.70

    Möglichkeit einer zusätzlichen Beschwer in Entscheidung der Musterungskammer über

    Das bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler das Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 4 = BWV 1970, 284 = DÖV 1969, 755]), daß der Einberufungsbescheid (nur) erlassen werden darf, wenn entweder die sofortige Vollziehung des bestrittenen Musterungsbescheides rechtswirksam angeordnet oder der gegen ihn eingelegte Widerspruch erledigt ist.
  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69

    Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen geltend gemachter

    Sie führt nicht zu der gänzlichen oder teilweisen Befreiung von der Dienstleistung, sondern allein zu deren Verschiebung auf einen späteren Zeitraum (BVerwGE 30, 281; Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]).
  • BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71

    Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im

    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats beim Musterungsbescheid eine aufschiebende Wirkung und demgemäß auch eine gerichtliche Anordnung der Aussetzung seiner Vollziehung nicht mehr in Betracht kommen, wenn er nach Eintritt seiner Vollziehbarkeit durch den Erlaß des Einberufungsbescheides tatsächlich bereits vollzogen ist (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 - vgl. auch die grundsätzlichen Ausführungen in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 -).
  • BVerwG, 18.02.1980 - 8 B 79.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Das in der Beschwerdebegründung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 82.68 - (DÖV 1969, 755) ist nach dem vom Kläger genannten Urteil BVerwGE 40, 127 (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 -) wegen Gesetzesänderung nicht mehr anwendbar.
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 208.67

    Rechtsmittel

    Das steht der Zurückstellung vom Verdienst grundsätzlich entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als ein zur Härtemilderung ungeeignetes Mittel nicht begehrt werden kann, wenn der geltend gemachte Härtegrund auch zu jedem anderen Einberufungszeitpunkt gegeben sein würde und deshalb durch eine Verschiebung der Einberufung nicht behoben werden kann (BVerwGE 30, 281 und Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [insoweit nicht abgedruckt bei Buchholz BVerwG 448.0, § 35 WpflG Nr. 4]).
  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 40.70

    Zulässigkeit der Heranziehung zum vollen Wehrdienst bei Fehlen der

  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 105.68

    Aufhebung eines Einberufungsbescheids - Wehrbehördliches Verfahren bei

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68

    Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch

  • BVerwG, 20.03.1970 - VIII C 86.69
  • BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68

    Annahme verschiedener Ausbildungsabschnitte bei der stufenweisen Hinführung auf

  • BVerwG, 06.04.1970 - VIII B 238.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verteidigungsweise gegen

  • VG Berlin, 19.12.2013 - 4 K 670.13

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 52.70

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum vollen Grundwehrdienst

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 111.69

    Einberufung zum vollen Grundwehrdienst - Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb

  • BVerwG, 23.09.1971 - VIII C 131.71

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • VG München, 26.03.2010 - M 15 E 10.1244

    Einstweilige Anordnung; Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst durch den

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